Kosten

In der Privatpraxis sind Sie und ich die VertragspartnerInnen.

 

Abgerechnet wird gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für ÄrztInnen).

 

Sie sind erst einmal selbst für die Zahlung verantwortlich.

 

PrivatpatientInnen können gemäß ihrem Tarif in der Privatversicherung die Gebühren ganz oder teilweise erstattet bekommen. Hierfür macht es Sinn, wenn Sie in Ihrem Vertrag nachlesen, oder, was meist schneller geht, sich direkt bei der Kasse erkundigen, unter welchen Bedingungen Sie wieviel erstattet bekommen.

 

Es kann z.B. sein, dass Sie ein bestimmtes Kontingent an Psychotherapiestunden im Jahr bezahlt bekommen oder auch, dass die Kasse Sie bittet, von mir bestimmte schriftliche Informationen, Berichte, Gutachten einzuholen.

 

Bei Erstattungen durch die Beihilfe ist es ebenfalls sinnvoll, sich jeweils zu erkundigen.

 

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie ebenfalls Ihre persönlichen Konditionen bei Ihrer Kasse erfragen. Über das sog. Kostenerstattungsverfahren haben Sie die Möglichkeit, die Therapie von Ihrer Kasse erstattet zu bekommen.

Z.B. wenn Sie aufgrund langer Wartezeiten bei Kassenärzten viel zu lange auf eine Therapie warten müssten, haben Sie gute Argumente.